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Die Wüstfallung

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„Die Weistümer der Erbgenossen zu Kirchborchen“, ein Statut von 1304, beschreibt die um Kirchborchen gelegenen Höfe von „Unscher“, „Othelminchusen“, „Honborne“ und andere als leerstehend. Zusätzlich wird die Hoffnung geäußert, dass diese Höfe wieder besetzt werden. Tatsächlich scheint aber Hamborn eine zeitlang unbewohnt gewesen zu sein.
Es ist unter Historikern strittig, ob die Wüstfallung mit der Gründung von Dörfern und Städten zusammenfällt oder ursächlich zusammenhängt. Gründe für die Wüstfallung können auch Seuchen, Feindeinwirkungen, das Versiegen von Quellen, Hochwasser u. ä. sein. Tatsache ist aber das Verschwinden vieler Kleinsiedlungen. Viele Menschen sind damals aus dieser Gegend in die Städte der Hanse an die Ostsee gezogen, weil hier Arbeit und Einkommen lockte, vielleicht auch, weil die Abgabenlast nicht so drückend war. Historische Dokumente belegen in dieser Zeit zudem durchziehende Heere, die das Land verwüsteten, und regionale Fehden, die schließlich auch die Ernteerträge soweit verringerten, dass darüber sogar Streit innerhalb der Kirche entstand.
 


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