Das Schlossgebäude, Ulmenhaus, Kinderheim und alter Wirtschaftshof stehen seit 1985 unter Denkmalschutz. Die Objektbeschreibung zu diesem Vorgang wie folgt:
“Vor ca. 200 Jahren bestanden an der Stelle des heutigen Schlosses zwei Höfe, die wohl Anfang des 19. Jahrhunderts zusammengelegt wurden; etwa zu dieser Zeit müssen auch die ersten Teile des Schloßgebäudes entstanden sein.
a) Haupthaus; Im Kern Anfang 19. Jh., 1913 in die heutige Form gebracht durch An- und Umbauten; differenzierter rechtwinkliger Baukomplex aus Naturstein; Gliederung und Auflockerung der Baumassen durch Giebel, Zwerchgiebel, einem Rundturm, sowie durch vortretende Achsen mit Balkonen; nach einem Großbrand von 1928 Wiederaufbau, dabei etwas unpassender Haupteingang neu hinzugefügt; an der Rückseite moderner Anbau mit Flachdach.
b) Nebengebäude, 1. Hälfte 19. Jh.: langgestreckter zweigeschossiger Traufenbau, Erdgeschoß Naturstein, Obergeschoß Fachwerk; pfannengedecktes Satteldach; rechts eingeschossiger Bauteil in gleichen Formen.
c) Ehem. Wirtschaftshof; U-förmige Anlage aus Naturstein, heute stark verändert und zu Wohnzwecken umgebaut.
Dokument herrschaftlichen Wohnbaus, wichtig für die Geschichte Kirchborchens; erhaltenswert aus heimatgeschichtlichen, sowie aus wissenschaftlichen, hier kunst- und sozialgeschichtlichen Gründen.”
Hierzu ist zu sagen, daß der Bau des Schlosses nicht, wie auch auf der Denkmal-Tafel beschrieben, die am Schloss angebracht ist, Anfang des 19. Jahrhunderts geschah, sondern erst nach dem Brand des Schultenhofes 1868, aber vor dem Verkauf an Hermann v. Mallinckrodt 1871.
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